Der Wassersportverein von A-Z

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das zentrale und wichtigste Organ unseres Vereins. Ihre Aufgabe ist in der Satzung abschließend und umfassend geregelt. Sie ist Aufsichtsorgan des Vorstandes, wählt seine Mitglieder und entlastet ihn. Sie allein ist in der Lage die Satzung des Vereins zu ändern. Sie ist damit in der Lage auch die Aufgaben und Befugnisse der Vorstandes zu regeln. Wegen ihrer zentralen Rolle im Verein ist sie mindestens einmal jährlich einzuberufen zur sogenannten Jahreshauptversammlung. Sie kann darüber hinaus nach Maßgabe der Satzung auch zusätzlich einberufen werden. Eine Teilnahme der Mitglieder ist daher von immenser Bedeutung und sollte zur Pflicht eines jeden Mitgliedes avancieren.