Der Wassersportverein von A-Z

Fahrtenleitung

Fahren mehrere Paddler zusammen, so müssen sie aus Ihrer Gruppe einen Fahrtenleiter benennen, der für die ordnungsgemäße Abwicklung der Fahrt Sorge trägt. Dies ist eine wasserschutzpolizeiliche Vorschrift und gilt auch für private Fahrten. Den Anordnungen des Fahrtenleiters ist unbedingt Folge zu leisten. Er bestimmt ausschließlich und allein über die Durchführung oder den Abbruch einer Gemeinschaftsfahrt und über die Teilnehmer. Alle Teilnehmer haben ihn dabei nach eigener Fähigkeit und bestem Maß zu unterstützen. Jeder Teilnehmer ist von sich aus verpflichtet, Bedenken über seine eigenen Fähigkeiten mitzuteilen, bzw. eventuelle Schwierigkeiten zu erfragen.

Die Nichtbefolgung dieser Regelung führt auch ohne Ankündigung oder Aussprache sofort zum Ausschluss des Teilnehmers von der Fahrt. Selbst wenn er noch weiter mitfährt, ist er in diesem Falle Privat- und Einzelfahrer und über den Verein nicht mehr versichert. Diese strenge Regelung muss sein, da auf den Fahrtenleitern eine hohe Verantwortung lastet. Deshalb haben Fahrtenleiter auch die volle Unterstützung des Vorstandes. Wir bitten Euch, jedem Fahrtenleiter zu helfen und ihn zu unterstützen, auch bei unangenehmen Entscheidungen, damit es nicht zu Unfällen kommt. Es ist wirklich keine leichte Aufgabe, gerade bei größeren Gruppen allein den Überblick zu behalten. Und wer meint, manche Fahrtenleiter belächeln zu müssen, weil sie weniger drauf haben als man selbst, der sollte statt zu lächeln lieber helfen und künftig selber Fahrtenleitungen übernehmen.

Wir suchen immer Fahrtenleiter!